2012

Vereinsstatuten 

PANHANDLE WILD PIGS

mit Sitz in Egg bei Zürich    

 

  1. Name und Sitz

    Unter dem Namen „PANHANDLE WILD PIGS“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Egg bei Zürich.    

  2. Zweck

    Der Verein bezweckt die Förderung des aktiven und passiven Rugby-Sports in der Region Pfannenstiel.
       
  3. Mittel

    Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
    Der Mitgliederbeitrag für das Jahr 2013 beträgt:

    - Aktivmitglieder: Fr. 100.-
    - Passivmitglieder: Fr. 25.-  

  4. Mitgliedschaft

    Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jeder Rugby-Fan in der Region Pfannenstiel werden. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person kann werden.
    Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.    

  5. Erlöschen der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft erlischt
    - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
    - bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

  6. Austritt und Ausschluss

    Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

    Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

  7. Organe des Vereins

    Die Organe des Vereins sind:
    a)    die Generalversammlung
    b)    der Vorstand
    c)    die Rechnungsrevisoren

  8. Die Generalversammlung

    Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich am 1. November statt.

    Zur Generalversammlung werden die Mitglieder spätestens eine Woche zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.  

    Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
    a)    Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
    b)    Festsetzung und Änderung der Statuten
    c)    Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
    d)    Beschluss über das Jahresbudget
    e)    Festsetzung des Mitgliederbeitrages
    f)     Behandlung der Ausschlussrekurse

    An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

  9. Der Vorstand

    Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Kassier und dem Aktuar. Je nachdem kann noch ein technischer Leiter und ein Materialwart in den Vorstand berufen werden.

    Der Vorstand vertritt den Verein nach Außen und führt die laufenden Geschäfte.  

  10. Die Revisoren
    Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

  11. Unterschrift

    Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.


  12. Haftung

    Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

  13. Statutenänderung

    Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

  14. Auflösung des Vereins

    Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

    Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

    Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

  15. Inkrafttreten

    Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 25. Oktober 2012 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.  

 

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Der Vorsitzende:                                             Der Protokollführer:                             Pascal Bugget                                                 Roman Gadola    

 

Der Kassier:                                                   Der technische Leiter:
Roger Ribary                                                  Christoph Kaufmann